Geldauflagen die sinnvoll helfen
Informationen für alle mit Strafsachen betrauten Strafrichter*innen
Herzlichen Dank, dass Sie sich auf unseren Seiten über unsere Arbeit in Bolivien informieren. Mit zugewiesenen Geldauflagen können wir unsere Partnerprojekte in Bolivien unterstützen. Wir danken Ihnen sehr für Ihre Berücksichtigung.
Das Bolivianische Kinderhilfswerk e.V.
- ist seit über 15 Jahren Träger des DZI Spendensiegels und weist jedes Jahr geringste Verwaltungskosten von unter fünf Prozent pro Jahr aus.
- ist eingetragen in den Bußgeldverzeichnissen bei den Oberlandesgerichten
- führt ein separates Bußgeldkonto
- stellt für Bußgeldzahlungen keine Spendenbescheinigungen aus
- meldet fristgerecht zurück, ob die Zahlungspflicht erfüllt wurde oder nicht
- stellt Ihnen Überweisungsträger und Informationsmaterial zur Verfügung
- ist mit der Veröffentlichung des Rechenschaftsberichtes einverstanden
Den genauen Wortlaut unserer Satzung finden Sie hier.
Das Bolivianische Kinderhilfswerk e.V. ist beim Amtsgericht Stuttgart in das Vereinsregister eingetragen und vom Finanzamt Nürtingen als unmittelbar steuerbegünstigt im Sinne der § 51 ff. Abgabenordnung anerkannt. Der in der Satzung verankerte Vereinszweck ist insbesondere die Förderung und Fürsorge der Kinder und Jugendlichen in Bolivien.
Der Zweck wird vor allem verwirklicht durch:
- Unterstützung von Kindertagesstätten und Nachmittagsbetreuungen für Kinder und Jugendliche in Bolivien
- Personelle Unterstützung von Sozialprojekten, wie Waisenheimen oder Kinderbetreuungseinrichtungen
- Planung und Durchführung von Maßnahmen zur Verbesserung der Gesundheitssituation (z.B. Einrichtung von Zahnarztpraxen, Finanzierung von Findungskampagnen von herzkranken Kindern)
- Förderung beruflicher Qualifizierung von Jugendlichen
Gerne senden wir Ihnen auch Projektberichte oder stellen Ihnen in einem persönlichen Gespräch unsere Arbeit vor.
Mit der Zuweisung Ihrer Geldauflage an das Bolivianische Kinderhilfswerk e.V. verbessern Sie direkt die Lebensbedingungen von Kindern und Jugendlichen in Bolivien.
Bitte nutzen Sie unser Bußgeldkonto:
IBAN: DE98 6115 0020 0101 3542 53
BIC: ESSLDE66XXX Kreissparkasse Esslingen-Nürtingen
Wünschen Sie weitere Informationen oder Überweisungsträger? Wir freuen uns über Ihre Kontaktaufnahme.
Sie wurden zu einer Bußgeldzahlung an das Bolivianische Kinderhilfswerk verpflichtet? Mit Ihrem Bußgeld verbessern Sie die Lebensbedingungen und Bildungschancen von Kindern und Jugendlichen in Bolivien und führen das Geld so einem guten Zweck zu.
Das Bolivianische Kinderhilfswerk e.V. darf Ihnen für Ihr Bußgeld keine Spendenbescheinigung ausstellen. Für Ratenzahlungen oder Aufschub der Zahlung wenden Sie sich bitte direkt an das zuständige Gericht.
Ihre Zahlung wird von uns bestätigt und dem Gericht mitgeteilt.
Geben Sie bei der Zahlung bitte das Aktenzeichen an; das erleichtert uns die Zuordnung. Nur dann sind wir in der Lage, Ihre Zahlung dem Gericht zu bestätigen.
Bei Fragen zum Thema Bußgelder freut sich über eine Nachricht:
Jonathan Rabau
spenden@bkhw.org
0711 89 46 89 11
Ihre Spende kommt an.
Wir sind regelmäßig dzi geprüft und lassen uns zudem von weiteren Institutionen prüfen.
Wir sind in diesen Bußgeldlisten eingetragen
Berlin, Amtsgericht Tiergarten
Bremen, Generalstaatsanwaltschaft
Dresden, Oberlandesgericht
Düsseldorf, Generalstaatsanwaltschaft
Frankfurt am Main, Oberlandesgericht
Hamburg, Behörde für Justiz und Verbraucherschutz
Jena, Oberlandesgericht
Karlsruhe, Oberlandesgericht
Naumburg, Oberlandesgericht
Nürnberg, Oberlandesgericht
Oldenburg, Oberlandesgericht
Rostock, Oberlandesgericht
Saarbrücken, Landgericht
Schleswig, Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht
Stuttgart, Oberlandesgericht
Zweibrücken, Staatsanwaltschaft